Kindergarten, Krabbelstube, Schülerhort - Anmeldungen

Anmeldungen für die Kindergärten der Stadt Braunau sind jeweils im März im Sozialamt des Stadtamtes Braunau möglich. 

Bei Anmeldung während des Jahres nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin (siehe unten) auf.

Ganzjährige Anmeldung möglich für die Krabbelstuben:

  • Krabbelstubengruppen im Kindergarten Neustadt: Kinder ab 1,5 Jahren 
    > Kontakt
  • Krabbelstube Löwenzahn: für Kinder unter 3 Jahren
    > Kontakt
  • Anmeldung Kindergarten: Kinder ab 3 Jahren
    > Kontakt/Formular siehe unten
  • Anmeldung Schülerhort: Volksschulkinder
    > Kontakt

Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie die Anmeldeformulare schon zu Hause ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das Informationsblatt zur Anmeldung, welches den Anmeldeformularen angeschlossen ist.

Für die vielen Fragen an Sie bitten wir um Verständnis. Wir haben jedoch alle Daten im Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens zusammengefasst, um Sie nicht mehrmals mit Formularen und Datenerhebungen zu konfrontieren.

TIPP: Vereinbaren Sie für die Anmeldung telefonisch oder per Mail einen Termin und vermeiden Sie Wartezeiten.

Genaue Regelungen finden Sie in der Tarifordnung für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Braunau am Inn
sowie in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungsordnung (KBBEO) für die Kindergärten der Stadtgemeinde Braunau am Inn.

Allgemeine Informationen zur Kindergartenpflicht, Sprachförderung, Beratungsstellen, etc. finden Sie unter "Rasch informiert im Kindernet" beim Land Oberösterreich.

Wichtige Hinweise

Zur Anmeldung werden die Sozialversicherungsnummern des Kindes und der Eltern benötigt. Für Anmeldungen im Schülerhort oder wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Oberösterreich haben sowie für Kinder mit Nachmittagsbetreuung ab 13 Uhr ersuchen wir Sie, die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, auch Lebensgefährten, aus dem vergangenen Jahr (Jahreslohnzettel, letzte Quartalsvorschreibung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder Bauern, Bezugsbestätigungen von AMS oder ÖGK, Alimente etc.) mitzubringen. Diese Unterlagen werden für die Berechnung Ihres Elternbeitrages benötigt.

Zuständig

Formulare