Veröffentlichungspflichtige Dokumente

Liebe Braunauerinnen und Braunauer,

in Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 20 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aber auch unseres Bestrebens nach Transparenz für unsere Bürger, finden Sie nachfolgend die veröffentlichungspflichtigen, von der Stadtgemeinde Braunau am Inn in Auftrag gegebenen Dokumente (Studien, Umfragen, Gutachten) aufgelistet.

Eine Einsichtnahme in die jeweiligen Dokumente ist während der allgemeinen Parteienverkehrszeiten mit dem Ersuchen um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer: 07722 808-0 möglich. 

Mo, Di, Do

08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi, Fr

08:00 - 12:00 Uhr

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