Gute Fahrradständer

Rechtliche Anforderungen

Die Oberösterreichische Bautechnikverordnung stellt in §18 einige Anforderungen an Radständer: 

§ 18 
Anforderungen an Stellplätze für Fahrräder 

(1) Stellflächen für Fahrräder müssen mindestens 2 m lang und mindestens 0,7 m breit sein. Die Mindestbreite kann bei Radständern, die eine höhenversetzte Aufstellung ermöglichen, um bis zu 20 cm unterschritten werden.

(2) Die Aufschließungswege zu den Stellflächen und allfällige Fahrgassen dazwischen sind so zu gestalten, dass ein sicheres Zu- und Abfahren gewährleistet ist; sie können auch über Zu- und Abfahrten von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (zB Garageneinfahrten) führen.

(3) Die Stellflächen sind mit geeigneten, Schäden an den Fahrrädern (insbesondere an den Felgen) ausschließenden Vorrichtungen zum standsicheren Abstellen auszustatten (zB mit Anlehnbügeln, Rahmenhaltern oder Wandgeländern).

(4) Abstellflächen gemäß § 16 Abs. 2 Z 1, 2, 3 und 5 sind, soweit die erforderliche Anzahl (§ 16 Abs. 2 und 3) mehr als fünf beträgt, zu überdachen.

 

Der Abstand zwischen den Radständern ist aufgrund der Breite eines Lenkers notwendig, und ab 5 vorgeschriebenen Radständern ist eine Überdachung notwendig.

Die Radständer selbst müssen die Standsicherheit der Räder gewährleisten und Schäden an den Felgen verhindern. Vorrichtungen, die nur das Vorderrad halten, erfüllen dies nicht, es ist mindestens ein Anlehnbügel notwendig. 

In der selben Preisklasse liegen aber auch gute Fahrradständer, es macht also durchaus Sinn, sich kurz damit zu beschäftigen.

Was ist ein guter Radständer?

Die Bautechnikverordnung sagt zu Fahrradständern, dass es "eine Vorrichtung zum standsicheren Abstellen sein muss, welche Schäden am Fahrrad (insbesondere an den Felgen) ausschließt". Anwendungsorientierter und wesentlich detaillierter hat es der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) in seiner Richtlinie TR6102-0911 formuliert, aus der inzwischen die DIN79008 hervorgegangen ist.

Am besten greift man also einfach zu "ADFC empfohlenen" Fahrradständern.

Kurz gesagt ermöglichen diese Fahrradständer das Ansperren des Rahmens, verhindern damit das Umfallen des Rades, ohne die Felge zu gefährden, und fixieren auch das Vorderrad, um Standsicherheit beim Beladen sicherzustellen.

Nähere Informationen finden Sie in der Technischen Richtlinie TR6102:
 https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Politik_und_Verwaltung/Download/TR6102_0911_Empfehlenswerte_Fahrrad-Abstellanlagen.pdf

Eine gute Radabstellanlage sollte natürlich auch überdacht sein, einerseits um die RadfahrerInnen vor Wind und Wetter zu schützen sowie um die Lebensdauer der abgestellten Fahrräder damit wesentlich zu erhöhen.

Ein emfehlenswerter Radständer, welcher unter verschiedenen Namen vertrieben wird (Valero, Firma Rasti; Felix, Firma Gronard; Zeta, Firma Innovametall; Hedland, Firma Ziegler).

Ein emfehlenswerter Radständer, welcher unter verschiedenen Namen vertrieben wird (Valero, Firma Rasti; Felix, Firma Gronard; Zeta, Firma Innovametall; Hedland, Firma Ziegler).

Vorteile guter Radständer auch für Unternehmer

Diese Radständer sichern die Fahrräder Ihrer Mitarbeiter:innen nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Beschädigung (z. B. kaputte Schaltwerke, Felgen, Lenker). Solche Schäden werden nicht nur durch Ungeschicklichkeit oder Mutwilligkeit verursacht, sondern oft auch von einfachen Windböen. 

Die häufig vorzufindenden Radständer, welche nur die Felge klemmen, können diesen Schutz nicht bieten. Können Sie einen Mitarbeiter mit dieser sicheren Abstellmöglichkeit dazu bewegen, mit dem Rad in die Arbeit zu kommen, werden Sie und Ihr Mitarbeiter statistisch gesehen sogar mit weniger Krankenstand belohnt.

Auch Ihre fahrradfahrenden Kund:innen genießen denselben Schutz vor Diebstahl und Beschädigung. Eine Form der Wertschätzung Ihren Kund:innen gegenüber, welche in Zeiten teurer E-Bikes mit Sicherheit nicht unbemerkt bleibt. Davon abgesehen ist ein Fahrradparkplatz wesentlich günstiger als jener für einen PKW.

Unter anderem aus diesen Gründen sieht die Oberösterreichische Bautechnikverordnung seit 2013 in § 18 auch Regeln für Ausführung von Radständern vor, welche mit diesem Modell eingehalten werden.

Möglichkeit zur Sammelbestellung

Über den Radfahrbeauftragten der Stadtgemeinde Braunau gibt es immer wieder die Möglichkeit, sich an einer Sammelbestellung für funktional hochwertige Fahrradständer zu beteiligen. Damit kann man diese auch bei kleinen Mengen zu Preisen von großen Staffeln bekommen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Markus Dutzler, Radfahrbeauftragter der Stadt Braunau
Tel. +43 6503596057
rad@braunau.ooe.gv.at

Pro Fahrradabstellplatz ist mit Kosten von ungefähr 90 bis 130 Euro (je nach Ausführung sowie Gesamtmenge der Bestellung; inkl. USt.) zu rechnen. Details auf Anfrage.

Die Rechnungslegung erfolgt direkt über den Lieferanten und nicht über die Stadtgemeinde. Daher werden die genaue Rechnungsadresse und eine Kontaktperson benötigt. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, bitte die USt-ID mit angeben.

Die Lieferung erfolgt an den Wirtschaftshof der Stadt Braunau. Von dort müssen die Fahrradständer nach Abstimmung mit dem Radfahrbeauftragten dann selbst abgeholt werden.

Hier noch ein paar Beispiele für nicht zu empfehlende Fahrradständer:

Negativbeispiel eines Fahrradständers

Negativbeispiel eines Fahrradständers

Negativbeispiel eines Fahrradständers