Friedhofgebühren

Für die Verleihung bzw. Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine Grabplatzgebühr eingehoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne ist die Grabplatzgebühr für 10 Jahre (bei Kindergräbern 5 Jahre) im Vorhinein zu entrichten.

Genaue Regelungen sowie die Höhe der Gebühren finden Sie
hier: 

Zuständig