Förderung für Studierende

Mit 100 Euro pro Semester unterstützt die Stadt Braunau am Inn Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Braunau belassen. Die Förderung gilt sowohl für den Besuch einer Universität oder Fachhochschule als auch für ein berufsbegleitendes Studium. Die Anträge sind rückwirkend für das abgelaufene Studienjahr zu stellen.

DIE BEANTRAGUNG IST NUR VON 01.07. BIS 31.10. FÜR DAS VORANGEGANGENE STUDIENJAHR MÖGLICH!
(z.B. Beantragung für Studienjahr 2022/2023 ausschließlich vom 1. Juli bis 31. Oktober 2023)

AUSSERHALB DIESER FRIST KÖNNEN KEINE ANTRÄGE ANGENOMMEN WERDEN!

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. bis vollendetes 26. Lebensjahr
  • Hauptwohnsitz in Braunau am Inn während des gesamten Studienjahres 
  • Antragstellung ausschließlich von 01.07 bis 31.10. für das vorangegangene Studienjahr
  • Vorlage der Studienbestätigungen für Wintersemester und Sommersemester

Zuständig