Bau- und Feuerpolizei

Sprechzeiten OHNE terminliche Vereinbarung:
Mo - Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung: Tel. +43 7722 808 345 oder +43 7722 808 347

Auf Grund der komplexen Bestimmungen und Anforderungen wird seitens der Stadtgemeinde Braunau angeraten, sich bei diversen Bauabsichten vorher rechtzeitig bei den zuständigen Sachbearbeitern (Hr. Ing. Eibelmaier, Tel.: 808-342 oder Hr. DI(FH) Schiebl, Tel.: 808-349) zu erkundigen, ob und in welcher Form eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht im Sinne der geltenden Bestimmungen des Baurechtes besteht.

Weiters erscheint es nennenswert, sich auch vor Grundankäufen bzw. Planungsabsichten rechtzeitig über die Belange der Raumordnung, sprich den Flächenwidmungsplan oder einen etwaigen Bebauungsplan, zu informieren. Für weitere Auskünfte steht Fr. Rossmann MSc, Tel. 808-362 gerne zur Verfügung.

Zuständig