Bau- und Feuerpolizei

Sprechzeiten OHNE terminliche Vereinbarung:
Dienstag von 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung: Tel. +43 7722 808 345 oder +43 7722 808 347


Auf Grund der komplexen Bestimmungen und Anforderungen wird seitens der Stadtgemeinde Braunau angeraten, sich bei diversen Bauabsichten vorher rechtzeitig bei den zuständigen Sachbearbeitern (Hr. Ing. Eibelmaier, Tel.: 808-342 oder Hr. DI(FH) Schiebl, Tel.: 808-349) zu erkundigen, ob und in welcher Form eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht im Sinne der geltenden Bestimmungen des Baurechtes besteht.

Weiters erscheint es nennenswert, sich auch vor Grundankäufen bzw. Planungsabsichten rechtzeitig über die Belange der Raumordnung, sprich den Flächenwidmungsplan oder einen etwaigen Bebauungsplan, zu informieren. Diesbezüglich stehen Fr. Edtmayr, Tel.: 808-343 und Fr. Rossmann MSc, Tel. 808-362, für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Zuständig