Wohnungsverwaltung

Der Gemeinderat der Stadt Braunau am Inn hat für die Erfassung von Wohnungsinteressenten und die Vergabe von Wohnungen Richtlinien beschlossen (diese Richtlinien liegen auch bei der Wohnungsverwaltung des Stadtamtes Braunau am Inn zur Einsicht auf).

Parteienverkehrszeiten in der Wohnungsverwaltung:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Die Wohnungsvergabe erfolgt ausschließlich durch den Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde Braunau am Inn.


Formulare die benötigt werden: 

Formular für Wohnungswerber
Informationsbogen für Wohnungswerber
Wohnungsvergabe-Richtlinien

Zuständig