Plakatwände für Vereine

Das Aufstellen von Gegenständen (z.B. Plakatständern) auf öffentlichem Gut ist laut § 82 StVO nur nach schriftlicher Bewilligung und gegen Gebühr möglich (siehe Bürgerservice > Werbung auf öffentlichem Gut).

Für Ankündigungen von Braunauer Vereinen stellt die Stadtgemeinde fixe Plakatwände in den verschiedenen Stadtteilen kostenlos zur Verfügung. Braunauer Vereine können ihre Ankündigungen hier eigenständig aushängen, eine Information an die Stadtgemeinde ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung von einem Braunauer Verein organisiert wird und in Braunau stattfindet.

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