Spielplätze in Braunau

Die Stadtgemeinde Braunau bietet mehrere öffentliche Spielplätze in den verschiedenen Stadtteilen an:

Sowohl für die Braunauerinnen und Braunauer als auch für Besucherinnen und Besucher bieten diese "Wohlfühlräume" im Stadtgebiet abwechslungsreiche Möglichkeiten für Spiel und Spaß, Bewegung und Begegnung, Erholung und Naturerlebnis. Mit den vielfältig gestalteten Spielplätzen trägt die Stadtgemeinde zur Lebensqualität für Kinder und Familien in unserer Stadt bei. Regelmäßig werden Spielplätze umfassend saniert oder vollkommen neu gestaltet, wie 2016 etwa im Naherholungsgebiet Im Tal und in Scheuhub. Auch für die kommenden Jahre sind weitere Neugestaltungen geplant.

Kinder bestimmen mit

Bei jeder Neugestaltung werden Kinder in Form einer Partizipation in den Entscheidungs- und Gestaltungsprozess miteinbezogen. Denn wer wüsste besser als sie, was einen tollen Spielplatz ausmacht? In Zusammenarbeit mit professionellen Planungsbüros werden die Ideen der Kinder dann nach Möglichkeit umgesetzt.    

Sicherheit und Sauberkeit

Auf sämtlichen Spielplätzen in Braunau werden alle Anlagen und Spielgeräte regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit überprüft. Neben der jährlichen Hauptinspektion durch den TÜV führen die Fachkräfte des Städtischen Bauhofs planmäßig visuelle Routineinspektionen und detaillierte operative Überprüfungen durch, zudem können sie einen Großteil der laufenden Wartungsarbeiten und Reparaturen selbst erledigen. Ebenso wird auf die laufenden Reinigungsarbeiten großer Wert gelegt.    

Regeln für Parks und Spielplätze

Natürlich sollen sich Kinder auf Spielplätzen austoben können – wobei es mitunter auch recht laut zugehen kann. Rücksicht auf andere zu nehmen und die Ge- und Verbote auf den Hinweisschildern zu beachten, ist für ein gutes Zusammenleben jedoch unverzichtbar und sollte selbstverständlich sein. 

Einige Verhaltensregeln erleichtern ein konfliktfreies Miteinander:

Benützungszeiten: Generell sind Spiel­plätze und Parks in Braunau von 9 bis 20 Uhr "geöffnet". Es ist stets Rücksicht auf die An­rainer zu nehmen, um unnötige Konflikte zu vermeiden und den Kindern ungetrübten Spaß am Spielen zu ermöglichen. 

Haftung: Die Benützung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich! 

Hundeverbot auf Spielplätzen: Die Erfahrung zeigt, dass es zu gefährlichen Situationen kommen kann, wenn Kinder Hunde zum Spielen animieren oder sie unbeabsichtigt erschrecken. Daher dürfen Hunde nicht auf Spielplätze mitgenommen werden. 

Alkoholverbot: In Parkanlagen und auf Spielplätzen der Stadt Braunau am Inn gilt striktes Alkoholverbot!


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