Wasserzählergebühr

Für die beigestellten gemeindeeigenen Wasserzähler wird vierteljährlich eine Zählergebühr verrechnet.

Die Wasserzählergebühr ist in der Wassergebührenordnung festgelegt.

Lesen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch unsere Informationen über Wasser-Mehrverbrauch-was nun.

 

Zuständig

Formulare