Wasserleitungsanschluss / Wasserleitungsanschlussgebühr

Für jeden Anschluss eines Grundstückes an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage wird eine einmalige Wasserleitungsanschlussgebühr eingehoben. Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Anschluss an die öffentliche gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage.

Genaue Informationen finden Sie in der Wassergebührenordnung.

Zuständig

Formulare