Wasserbezugsgebühren

Für den Wasserbezug aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage werden Wasserbezugsgebühren (Mengengebühr) eingehoben.

Informationen über Höhe und Einhebung der Wasserbezugsgebühren finden Sie in der Wassergebührenordnung.

Zuständig

Formulare