Befreiung Rundfunkgebühr, Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Informieren Sie sich bitte auf der Seite der GIS - unter "Online Service" finden Sie alle Details zum Thema Befreiung.