Straßenpolizeiliche Bewilligungen

Diese werden erteilt für

  • Arbeiten (Baustellen) auf oder neben der Straße
  • Arbeiten bei Kanal- und Wasseranschluss
  • die Benützung von öffentlichen Verkehrsflächen zu verkehrsfremden Zwecken (z.B. Veranstaltungen, Informationsstände, Autoausstellungen, Verkaufsstände, Anbringung von Transparenten und dergleichen)
  • die Aufstellung von Schanigärten

Hinweis:
Es können für bestimmte Verwendungszwecke Gebühren anfallen - Informationen darüber finden Sie in der Tarifordnung für die Benützung von öffentlichem Gut.

Formulare