Pflegegeld

Voraussetzungen für das Pflegegeld
  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
  • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich

 

Zuständigkeit
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie Pflegegeld vom Bund nach dem Pflegegeldgesetz. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Grundleistung, das heißt, für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente auszahlt.

Alle pflegebedürftigen Menschen, die keinen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz haben oder geltend machen können (z.B. mitversicherte Frauen, Kinder, Berufstätige, etc.), können einen Antrag nach dem Oö. Pflegegeldgesetz beim Amt der Oö. Landesregierung stellen. Nähere Informationen dazu können Sie auch direkt beim Land Oberösterreich abrufen.

help.gv.at - Pflegevorsorge

Land Oö. - Altenbetreuung und -pflege

Formulare