Parkgebühren

Gemäß Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988 i.d.g.F., werden für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren eingehoben.

Detaillierte Angaben finden Sie in der Verordnung über gebührenpflichtige Kurzparkzonen.

Ebenso wurden für weitere Stadtbereiche "Kurzparkzonen" erlassen - siehe entsprechende Verordnung über alle Kurzparkzonen.

Bewohner im Altstadtbereich können Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich uneingeschränkten Parken beantragen - siehe Ausnahmebewilligungen Bewohnerparken.

Übersichtsplan Parkplätze im Stadtzentrum

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