Kanalbenützungsgebühren

Für die Benützung der gemeindeeigenen Kanalisationsanlagen werden von allen Eigentümern, deren Grundstück an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist, Kanalbenützungsgebühren (Mengengebühr) eingehoben.

Informationen über Höhe und Einhebung der Kanalanbenützungsgebühren finden Sie in der Kanalgebührenordnung.

Zuständig

Formulare