Kanalanschlussgebühren

Der Abgabenanspruch auf die Kanalanschlussgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusses des Grundstückes an die gemeindeeigene öffentliche Kanalanlage.

Informationen über die Berechnung und Einhebung der Kanalanschlussgebühr finden Sie in der Kanalgebührenordnung.

Zuständig