Ehrungen von Ehejubilaren

Zum 50-jährigen und zu jedem weiteren runden Ehejubiläum erfolgt eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister oder Vizebürgermeister. 

Die entsprechenden Anträge dafür werden vom Stadtamt Braunau an das Amt der Oö. Landesregierung gerichtet.