Schrebergärten

Die Stadtgemeinde Braunau am Inn betreibt 4 Schrebergarten-Anlagen: 
Anlage Tal I, II und III sowie die Anlage Höft.

Die Grundstücke der Anlagen werden von der Stadtgemeinde verpachtet, über diverse Baulichkeiten auf den Pachtflächen sind privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen. 

Die Höhe des Pachtzinses wird jährlich durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt. Die Pachtvorschreibung für die Pachtflächen erfolgt jährlich im Frühjahr. Im Frühjahr sowie im Herbst wird eine Baum- und Strauchschnitt-Abholung angeboten, die Termine dafür werden rechtzeitig bekanntgegeben. 1 x pro Jahr kann eine Gratis-Sperrmüllabholung individuell in Anspruch genommen werden. 

Grundlage für die Verpachtung sind die Dauerkleingartenverordnung sowie die Schrebergartenordnung für die städtischen Anlagen.

Fragen und Anliegen sind ausschließlich schriftlich an folgende E-Mailadresse einzubringen: 

schrebergaerten@braunau.ooe.gv.at

oder per Post schriftlich an:

Kontakt

Stadtamt Braunau am Inn
Stadtplatz 38
5280 Braunau am Inn

Wichtige Formulare können Sie hier herunterladen:
Bewerbung um Verpachtung eines städtischen Schrebergartens
Anliegen Schrebergarten
Allgemeine Info Baum Strauchschnitt Sperrmüll

Schrebergartenordnung.pdf herunterladen (0.23 MB)