Soziale Aktionen der Stadt

Angebote für Pensionistinnen und Pensionisten in Braunau am Inn

Pensionistenklubs

Die Pensionistenklubs der Stadtgemeinde Braunau am Inn werden überparteilich geführt und können von allen in der Stadt Braunau wohnhaften Seniorinnen und Senioren ab Pensionsbezug unentgeltlich besucht werden.

PENSIONISTENKLUB STADT
Theatergasse 8 (Stögerstadel)

Öffnungszeiten: 
erster Dienstag im Oktober bis letzter Mittwoch im April (optional bis letzter Mittwoch im Mai)
Dienstag: 14 bis 18 Uhr
Mittwoch: 14 bis 20 Uhr

PENSIONISTENKLUB HASELBACH
Gasteiger Straße 5

Öffnungszeiten: 
erster Montag im Oktober bis letzter Mittwoch im Mai
Montag: 14 bis 18 Uhr
Dienstag: 14 bis 20 Uhr
Mittwoch: 14 bis 20 Uhr

PENSIONISTENKLUB RANSHOFEN 
Wertheimerplatz 2

Öffnungszeiten: 
erster Dienstag im Oktober bis letzter Donnerstag im April (optional bis letzter Donnerstag im Juni)
Dienstag: 14 bis 18 Uhr
Mittwoch: 16 bis 20 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

PENSIONISTENKLUB KRANEWITTWEG
DAUERHAFT GESCHLOSSEN


Pensionistenausflug

Für Pensionistinnen und Pensionisten mit einer Einkommensgrenze bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz sowie Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe im Regelpensionsalter veranstaltet die Stadtgemeinde Braunau am Inn alle zwei Jahre (jeweils im Juni in ungeraden Jahren) einen Pensionistenausflug.

Für die Anmeldung ist die Vorlage eines Einkommensnachweises erforderlich.

Die Ankündigung erfolgt in den Braunauer Stadtnachrichten (März-Ausgabe in ungeraden Jahren), die an alle Haushalte in der Stadt Braunau zugestellt werden.


Pensionistennachmittag beim Oktoberfest Braunau

Am Oktoberfest bei der Herbstmesse Braunau lädt die Stadtgemeinde Braunau zu einem Pensionistennachmittag. Eingeladen werden alle Pensionistinnen und Pensionisten, die ihren Hauptwohnsitz in Braunau haben und einen Pensionsnachweis vorlegen. 

Die Ankündigung erfolgt in den Braunauer Stadtnachrichten (September-Ausgabe), die an alle Haushalte in der Stadt Braunau zugestellt werden.


Weitere Aktionen 

Aktivpass

Personen, deren Einkommen die vorgesehenen Grenzen für die Befreiung von Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten nicht überschreitet, können im Sozialamt der Stadt Braunau einen Antrag stellen (Einkommensnachweis und Passfoto erforderlich).


Wohnungsangelegenheiten

Über die Förderungsmöglichkeiten für Mietwohnungen (Wohnbeihilfe) und die gesetzlichen Voraussetzungen informiert Sie das Sozialamt der Stadt Braunau.