Kindergärten und Schülerhort - Anmeldungen

Anmeldungen für die Kindergärten und den Schülerhort in der Sozialabteilung des Stadtamtes Braunau in der Zeit von 1.3. bis spätestens Mitte April jeden Jahres.
Bei Anmeldung während des Jahres nehmen Sie bitte Kontakt mit der Sozialabteilung auf.

Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie das Datenblatt für die Anmeldung Kindergarten oder Anmeldung Hort schon zu Hause ausfüllen und zur Anmeldung  mitbringen. Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch das Informationsblatt zur Anmeldung.

Für die vielen Fragen an Sie bitten wir um Verständnis. Wir haben jedoch alle Daten im Zusammenhang mit dem Kindergarten- oder Hortbesuch zusammengefasst, um Sie nicht mehrmals mit Formularen und Datenerhebungen zu konfrontieren.
TIPP: Wenn Sie für die Anmeldung telefonisch oder per Mail einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin vereinbaren, dann vermeiden Sie Wartezeiten. Sie und wir können die Zeit besser planen.

Ab 1.9.2009 ist der Besuch einer Kindergartengruppe oder einer Integrationsgruppe im Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich gratis.
Für den Besuch des städtischen Schülerhortes ist ein Beitrag zu entrichten.

Genaue Regelungen finden Sie in der Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Braunau am Inn
sowie in der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung (KBEO) für die Kindergärten und den Schülerhort der Stadtgemeinde Braunau am Inn .

Städtische Kindergärten und Schülerhort

Allgemeine Informationen zur Kindergartenpflicht, Sprachförderung, Beratungsstellen, etc. finden Sie unter "Rasch informiert im Kindernet" beim Land Oberösterreich.

 

Zuständig

Formulare