Wohnungsverwaltung

Der Gemeinderat der Stadt Braunau am Inn hat für die Erfassung von Wohnungsinteressenten und die Vergabe von Wohnungen Richtlinien beschlossen (diese Richtlinien liegen auch bei der Wohnungsverwaltung des Stadtamtes Braunau am Inn zur Einsicht auf).

Parteienverkehrszeiten in der Wohnungsverwaltung:
Montag von 15.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag von 16.30 bis 19.30 Uhr
Mittwoch vom 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag vom 13.00 bis 17.00 Uhr

Die Wohnungsvergabe erfolgt ausschließlich durch den Wohnungsausschuss der Stadtgemeinde Braunau am Inn.

Zuständig

  • Lutsch Inge (Sachbearbeiterin Wohnungsverwaltung und Kommunalsteuer)
    RaumRückgebäude, 1. Stock, Zi. R 110
    E-Mailinge.lutsch@braunau.ooe.gv.at
    Tel.+43 7722 808-315
    Faxnummer+43 7722 84532
    StraßeStadtplatz 38