Meldung des Todesfalls: Zulassungsbehörde/Kfz-Abmeldung/Kfz-Versicherung

Falls auf den Namen der Verstorbenen/des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen ist, muss nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens die Erbin/der Erbe die Zulassungsstelle verständigen, um eine Abmeldung bzw. neuerliche Anmeldung des Kraftfahrzeuges durchzuführen. Das Fahrzeug kann auch schon während des Verlassenschaftsverfahrens von der Nachlassverwalterin/vom Nachlassverwalter abgemeldet werden.

TIPP
Weitere Informationen und Kontaktadressen finden Sie im HELP-Kapitel "An-/Abmeldung eines Kfz".

Sie sollten außerdem unverzüglich die Versicherung der verstorbenen Autobesitzerin/des verstorbenen Autobesitzers kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise (Ummeldung oder Kündigung der laufenden Kfz-Versicherung, Rückerstattung von bereits bezahlten Versicherungsprämien) zu klären. Genauere Informationen dazu bieten Ihre Versicherung oder der Versicherungsverband Österreich, die Sie auch über die Formalitäten, die einzuhaltenden Fristen und eventuell entstehende Kosten beraten können.
Stand: 01.01.2012
Hinweis .
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Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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